Pflegeleistungen SGB XI / SGB XII

Leistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege

Pflegeleistungen ganz auf Ihren Bedarf abgestimmt

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Körperpflege, Reinigung der Wohnung

Die aktivierende Körperpflege  ist Bestandteil der Grundpflege und umfasst folgende Hilfestellungen entsprechend des Leistungskataloges der Pflegekassen SGB XI und Sozialämter SGB XII.
Die Körperpflege richtet sich nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen jedes einzelnen Patienten, als auch dem Grad der Immobilität.


Die aktivierende Grundpflege umfasst:

  •  Kleine Körperpflege
  • Große Körperpflege
  • Hilfestellung beim Duschen oder Baden
  • Fußbad
  • Haarpflege
  • Rasur
  • Nagelpflege
  • Mund und Zahnhygiene
  • Hautpflege
  • Hilfe beim Anziehen und Auskleiden

Weitere Bestandteile der aktivierenden Grundpflege sind

  • Hilfe bei oralen Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme
  • Planung von Mahlzeiten (fahrbarer Mittagstisch)
  • An- und Ausziehen
  • Förderung von Beweglichkeiten
  • Lagern, Bett machen/richten
  • Mobilisierung
  • Darm- und Blasenentleerung, Toilettengäng

Tätigkeiten in der Häuslichkeit, welche nicht Bestandteil der Grundpflege sind

  • Zubereitung kalter und warmer Mahlzieten
  • Säubern der Wohnung
  • Spülen des Geschirrs und säubern der Arbeitsflächen
  • Wäsche wechseln und waschen
  • Einkäufe für den täglichen Bedarf der Patienten
  • Anleiten der Patienten bei noch möglichen täglichen Verrichtungen im Haushalt

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